
Projekte und Aktionen
Nach einem Unfall ist es sowohl bei Sach- wie auch Personenschäden wichtig, sofort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden festzustellen bzw. den Sachschaden schnell zu beseitigen. Es geht um Ihr Recht und Ihr Geld.
Da häufig die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären ist, sollten Sie im Zweifel die Polizei rufen, die jedoch in vielen Fällen, z. B. geringe Sachschäden, nicht kommt. Bei Personenschäden besteht eine Verpflichtung zur polizeilichen Aufnahme. Holen Sie auf jeden Fall fachkundigen Rat von Verkehrsrechtsanwälten ein.
Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Kavaliersdelikt!
Als Präventionsmaßnahme und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit kann eine Geschwindigkeitsmessung insbesondere in Tempo-30-Zonen (vor Schulen, Kindergärten und Alten- und Pflegeheimen) in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt erfolgen.
Zum Einsatz kommen ein Lasermessgerät und ein Großdisplay, auf der die gefahrene Geschwindigkeit sofort ablesbar ist. Die Anlage wird ausschließlich mit Bedienungspersonal verliehen. Dem veranstaltenden Ortsclub entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
ADAC Schleswig-Holstein e.V.
Abteilung Verkehr und Technik
Saarbrückenstr. 54, 24114 Kiel
Telefon: 0431 / 66 02 - 129
Telefax: 0431 / 66 02 - 191
E-Mail: verkehr(at)sho.adac.de
Der Sicherheitsgurt im Auto bleibt "Lebensretter Nummer eins"
Leider gibt es immer noch genügend „Gurtmuffel“. Nach einer Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen liegt die Sicherungsquote auf den Vordersitzen bei 94%, hingegen auf den Rücksitzen nur bei 76%. Viele Insassen wissen nicht, welche Aufprallwucht schon bei geringer Fahrgeschwindigkeit entsteht. Um die Wirksamkeit des Sicherheitsgurtes zu demonstrieren, hat der ADAC Schleswig-Holstein e.V. im Jahr 1998 einen Doppelsitzgurtschlitten angeschafft.
Funktion
Der Gurtschlitten ist 8 m lang und 2 m breit. Zum Aufstellen wird ein ebener befestigter Untergrund und ein Stromanschluss mit 220V benötigt. Das Gerät wird nur mit Betreuungspersonal ausgeliehen.
Nach dem Auslösen der Sperre läuft das Sitzgestell durch Schwerkraft ab und erreicht bis zum Aufprall eine Geschwindigkeit bis zu 11 km/h. Die Aufprallwucht auf dem Schlitten entspricht in etwa der Belastung beim Aufprall eines PKW mit ca. 50 km/h auf ein stehendes Fahrzeug.

Weitere Informationen erhalten Sie beim
ADAC Schleswig-Holstein e.V.
Abteilung Verkehr und Technik
Saarbrückenstr. 54, 24114 Kiel
Telefon: 0431 / 66 02 - 129
Telefax: 0431 / 66 02 - 191
E-Mail: verkehr(at)sho.adac.de











