Berufskraftfahrer/innen

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Jeder Fuhr- und Transportunternehmer ist vom neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) betroffen, das bereits zum 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Nach dessen Bestimmungen müssen Lkw- und Busfahrer neben den Führerscheinen besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Für Neueinsteiger heißt das: Sie müssen zunächst eine Grundqualifikation erwerben und sich dann in regelmäßigen Abständen fortbilden. Auch für bereits langjährig tätige Berufskraftfahrer beinhaltet das Gesetz die Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung.
Die geforderten Weiterbildungen gliedern sich zur Zeit in fünf Seminarmodule, die innerhalb von fünf Jahren bei einem dafür zertifizierten Unternehmen bzw. Verband zu absolvieren sind. Der ADAC bietet diese Schulungen bereits seit 2008 an. Die Themen sind zur Zeit:

ModulLKWBUSPreis (netto/p.P.)
1Eco-Training mit FahrtrainingEco-Training mit Fahrtraining259,- €
2(Sozial-)Vorschriften für den GüterkraftverkehrMarkt und Image89,- €
3Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit mit FahrsicherheitstrainingSicherheitstechnik und Fahrsicherheit mit Fahrsicherheitstraining259,- €
4

Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger. Gesundheit am Arbeitsplatz

Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr89,- €
5Lkw-LadungssicherungFahrgastsicherheit, Gesundheit am Arbeitsplatz89,- €

 

 

Für weitere Informationen und für Anmeldungen steht Ihnen unser Mitarbeiter für Verkehr und Technik des ADAC Schleswig-Holstein e.V. zur Verfügung:

Magnus Großmann
Abteilung Verkehr und Technik
Marketing und Vertrieb
Fahrsicherheitstraining
Saarbrückenstr. 54, 24114 Kiel
Telefon:  0431 / 66 02 – 192
Telefax:  0431 / 66 02 - 193
Mobil: 0170 4534427
E-Mail:  magnus.grossmann(at)sho.adac.de