Richtlinien zur Veranstaltung

1. Ausschreibung

Die Norddeutschen ADAC-Regionalclubs ADAC Berlin-Brandenburg, ADAC Hansa, ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, ADAC Ostwestfalen-Lippe und ADAC Schleswig-Holstein sowie der ADAC Weser-Ems schreiben gemeinsam die 45. Norddeutsche ADAC-Turniersport-Meisterschaft aus.

Ermittelt werden:

  • Norddeutsche ADAC-Automobil-Turniersport-Meisterin 2010
  • Norddeutscher ADAC-Automobil-Turniersport-Meister 2010
  • Norddeutscher ADAC-Automobil-Turniersport-Mannschaftsmeister 2010

Es gelten die in der aktuell gültigen ADAC Turnierordnung festgelegten Allgemeinen Bedingungen. Ergänzungen bzw. Ausnahmen werden durch diese Veranstaltungsausschreibung geregelt.

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2. Veranstaltungstitel und Termin, Ort

Der Endlauf zur 45. Norddeutschen ADAC-Turniersport-Meisterschaft wird am

                                            25. September 2010

in Meldorf auf dem Betriebsgelände der Aldra Fenster und Türen GmbH, Aldra Gewerbepark, durchgeführt.

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3. Veranstalter

Mit der Durchführung des diesjährigen Endlaufes ist der ADAC Schleswig-Holstein beauftragt.

ADAC Schleswig-Holstein e.V.  
Abteilung für Jugend und Sport 
Saarbrückenstraße 54
24114 Kiel

Telefon (0431) 6602-180
Telefax (0431) 6602-150
Email: thorsten.schulz(at)sho.adac.de

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4. Teilnehmer und Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ADAC-Mitglieder aus den norddeutschen ADAC-Regionalclubs, die im Besitz einer für ihr Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind und sich im Sportjahr 2010 innerhalb ihres ADAC-Regionalclubs für die Teilnahme an diesem Endlauf qualifiziert haben und von ihrem ADAC-Regionalclub angemeldet wurden. Der Qualifikationsmodus richtet sich nach den Bestimmungen des entsendenden ADAC-Regionalclubs.

Jeder der sechs norddeutschen ADAC-Regionalclubs darf bis zu 8 Teilnehmer/innen (5 Herren / 3 Damen oder 6 Herren / 2 Damen) zu diesem Endlauf entsenden.

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5. Mannschaften

Jeder der teilnehmenden ADAC-Regionalclubs bildet eine Mannschaft, sofern dieser mindestens 3 Teilnehmer/innen entsendet.

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6. Anmeldung und Nennung

Die Anmeldung erfolgt mittels des vom ADAC Schleswig-Holstein herausgegebenen Nennformulars. Das Nennformular haben die Qualifizierten so rechtzeitig an ihren zuständigen ADAC-Regionalclub zu senden, dass dieser die Nennung bis zum Nennschluss an den Veranstalter des diesjährigen Endlaufes senden kann.

Mit Abgabe des unterschriebenen Nennformulars erkennt der Teilnehmer die Bedingungen der Ausschreibung, einschließlich der sich auf die Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts beziehenden Bedingungen an.

Nennungen, die nicht vom zuständigen ADAC-Regionalclub befürwortet wurden, werden nicht akzeptiert.

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7. Nennschluss

Der Nennschluss für den diesjährigen Endlauf ist auf den

13. September 2010, 12:00 Uhr

vorliegend beim ADAC Schleswig-Holstein terminiert. Später eintreffende Nennungen können nur nach vorheriger Absprache akzeptiert werden.

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8. Fahrzeuge

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen der aktuellen Turnierordnung, insbesondere die Punkte 2 (Zulassung der Fahrzeuge) und 3 (Hilfsgeräte und Zusatzausstattungen). Bei abgelaufener HU oder AU oder zu geringer Reifenprofiltiefe (weniger als 1,6 mm) erfolgt keine Zulassung zum Start. Nicht genehmigte Veränderungen am Fahrzeug nach der Abnahme führen zur Nichtzulassung zum Start bzw. zum Wertungsausschluss.

In Zweifelsfällen über die Zulassung des Fahrzeuges entscheidet das Schiedsgericht verbindlich. Ein Einspruch gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist nicht möglich.

Die Fahrzeuge müssen während der gesamten Veranstaltung im Parc fermé verbleiben, bis dieser (per Lautsprecherdurchsage) aufgehoben wird. Der gesamte Parcours sowie der Weg vom Parc fermé zum Parcours und zurück gelten ebenfalls als Parc fermé.

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9. Unterlagenausgabe und Fahrzeugabnahme

Zur Unterlagenausgabe haben die Teilnehmer ihren gültigen Fahrzeugschein und Führerschein vorzulegen.

Bei der Fahrzeugabnahme werden die Fahrzeuge auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Nennung überprüft.

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10. Aufgaben und deren Einstellung

Es werden die im Anhang zu dieser Ausschreibung bezeichneten Aufgaben gemäß der ebenfalls im Anhang publizierten Parcoursskizze aufgebaut.

Die Aufgaben werden nach der derzeit gültigen ADAC-Turnierordnung, Allgemeine Bedingungen, aufgebaut. Die in der Maßtabelle (Zusatz zur ADAC Turnierordnung) aufgeführten Einstellmaße werden nicht angewandt. Die Einstellungen der Aufgaben werden entsprechend den Berechnungsvorschriften der Maßtabelle aus den Längen und Breitenangaben in der Nennung bzw. des Fahrzeugscheins für jedes teilnehmende Fahrzeug neu berechnet.

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11. Einzelwertung

Es kommt die Wertung nach den Allgemeinen Bedingungen, Ziffer 9.2 (S-Sport-Wertung) der ADAC-Turnierordnung zur Anwendung. Insgesamt werden vier Wertungsläufe gefahren, wobei die drei besten Ergebnisse jeden Teilnehmers zu dessen Gesamtwertung addiert werden. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit der geringsten Anzahl an Gesamtwertungspunkten ist Sieger/in. Bei gleicher Anzahl von Wertungspunkten entscheidet über die bessere Platzierung

a. die geringere Anzahl von Parcoursfehlern in den drei gewerteten Läufen,
b. der bessere Einzellauf,
c. ein Stechen, wobei der gesamte Parcours zu fahren ist,

in der vorgenannten Reihenfolge.

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12. Mannschaftswertung

Grundlage für die Mannschaftswertung ist die Einzelwertung der Teilnehmer/innen. Die Wertungspunkte der drei erfolgreichsten Fahrer/innen einer Mannschaft werden addiert. Die Mannschaft mit der geringsten Anzahl an Gesamtwertungspunkten ist Sieger. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus der ansteigenden Anzahl an Gesamtwertungspunkten. Bei gleicher Anzahl von Wertungspunkten werden die Bestimmungen gemäß 11. Einzelwertung dieser Ausschreibung zur Feststellung der besseren Platzierung herangezogen.

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13. Einsprüche

Einsprüche sind gemäß Punkt 12 der Allgemeinen Bedingungen in der ADAC Turnierordnung geregelt. Darüber hinaus sind die Einspruchsfristen wie folgt geregelt:

a. gegen Entscheidungen der Abnahme von den betroffenen Teilnehmern unmittelbar nach Mitteilung der Entscheidung,
b. gegen die Zulassung von Teilnehmern oder Fahrzeugen bis spätestens zum Start des ersten Teilnehmers,
c. gegen Aufgabenstellungen unmittelbar nach Zielankunft des betroffenen Teilnehmers,
d. gegen die Wertung spätestens 15 Minuten nach Aushang des jeweiligen Zwischen- bzw. Gesamtergebnisses.

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14. Startreihenfolge

Die Startreihenfolge in den jeweiligen Wertungsdurchgängen ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen:

a. 1. Wertungsdurchgang
Es wird in 6 Teilnehmerblöcken in folgender Reihenfolge gestartet:
Block 1: Herren (Plätze 5 der regionalen Qualifikationen)
Block 2: Herren (Plätze 4 der regionalen Qualifikationen)
Block 3: Herren (Plätze 3 der regionalen Qualifikationen)
Block 4: Damen
Block 5: Herren (Plätze 2 der regionalen Qualifikationen)
Block 6: Herren (Plätze 1 der regionalen Qualifikationen)

Innerhalb der einzelnen Teilnehmerblöcke richtet sich die Startreihenfolge nach dem umgekehrten Mannschaftsergebnis des vorjährigen Endlaufes der Norddeutschen ADAC-Turniersport-Meisterschaft.

b. Wertungsdurchgänge 2, 3 und 4
Die Wertungsdurchgänge 2, 3 und 4 werden in drei Blöcken in folgender Reihenfolge gestartet:
Block 1: Letztplatzierter bis Platz 11 der Herrenwertung
Block 2: Letztplatzierte bis Platz 1 der Damenwertung
Block 3: Platz 10 bis Platz 1 der Herrenwertung

c. 2. Wertungsdurchgang
Es wird in umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses des 1. Wertungsdurch-ganges gestartet.

d. 3. Wertungsdurchgang
Es wird in umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses aus der Addition des 1. und 2. Wertungsdurchganges gestartet.

e. 4. Wertungsdurchgang
Es wird in umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses aus der Addition der Wertungsdurchgänge 1 bis 3 unter Berücksichtigung eines Streichergebnisses gestartet.

Die jeweilige Startreihenfolge wird per Aushang bekannt gegeben. Die Teilnehmer sind für das rechtzeitige Erscheinen am Start selbst verantwortlich. Ein Startaufruf mittels Lautsprecherdurchsagen erfolgt nicht. Ein verspätetes Erscheinen des Teilnehmers zum Start führt zum Wertungsausschluss in diesem Durchgang.

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15. Schiedsgericht

Das Schiedsgericht setzt sich aus den Referenten/Beauftragen für den Turniersport der teilnehmenden Regionalclubs zusammen. Die Namen werden am Veranstaltungstag schriftlich am offiziellen Aushang auf dem Veranstaltungsgelände veröffentlicht.

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16. Siegerehrung

Die Siegerehrung findet für alle Teilnehmer im Rahmen des Abschlussabends auf dem Aldra Marktplatz statt. Der Eintritt inklusive Abendessen ist für die Teilnehmer/innen frei. Begleitpersonen zahlen einen Kostenbeitrag von 20,00 Euro.

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17. Versicherungen

Der Veranstalter hat eine Veranstalter- und Teilnehmerhaftpflichtversicherung sowie eine Sportwarte- und Zuschauerunfallversicherung über die Gothaer Versicherung mit den in der Prämientabelle abgedruckten Versicherungssummen abgeschlossen.

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18. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluss vereinbart wird.

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

  • den ADAC e.V., die ADAC-Regionalclubs und die ADAC-Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände und Geschäftsführer sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter
  • den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer,
  • Behörden, Industrieservice und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
    den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen;

gegen

  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer und die Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen;

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschluss-klausel unberührt.

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19. Verantwortlichkeit des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder wegen behördlicher Anordnungen erforderliche Änderungen dieser Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dieses durch außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht ein Haftungsausschluss vereinbart ist.

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20. Ausführungsbestimmungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zu ergänzen und / oder Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden und damit für alle Teilnehmer/innen verbindlich sind. Erforderliche Änderungen oder Ergänzungen werden am Veranstaltungstag am offiziellen Aushang auf dem Veranstaltungsgelände veröffentlicht.

Kiel, 06.08.2010

ADAC Schleswig-Holstein e.V.
Abteilung für Jugend und Sport

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Ausschreibung zum Download

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